Schule >> Mitwirkungsgremien

Schulpflegschaftsvorsitzender

Herr Dr. Peter Krawczack

Stellv. Schulpflegschaftsvorsitzender

Herr Dirk Schurse , Tel. 62 43 43 , e-mail: D2BHSCHURSE@gmx.de 

Konkrete Punkte zur Elternmitwirkung an unserer Schule

Kulinarische Begleitung von regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen im Schuljahr

Es hat sich zu einer schönen Tradition entwickelt, dass sich bei einigen regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen im Schuljahresablauf jeweils eine Klassenstufe um die kulinarische Ausgestaltung kümmert. Abgestimmt zwischen den Klassenpflegschaftsvorsitzenden der jeweils zuständigen Klassenstufe werden je nach Anlass passende Kuchen und Plätzchen sowie kalte und warme Getränke bereitgestellt. Der eingesammelte ’Verkaufserlös’ wird üblicherweise dem Förderverein der Schule zur Verfügung gestellt.

  • Einschulungstag der Erstklässler                   à 2. Jahrgang
  • Tag der offnen Tür                                         à 3. Jahrgang
  • St. Martin (Laternenausstellung)                     à 1. Jahrgang
  • Plätzchen für die Weihnachtsfeier backen       à 4. Jahrgang
 

Konkretes Beispiel gelebter Elternmitwirkung

 

Mörsenbroicher Veedelszoch im Februar 2009 mit Beteiligung der St.-Franziskus-Schule

Die Teufel waren los   Schon die Vorbereitungen waren witzig. Endlich einmal durften in der Schule Fehler nach Herzenslust gemacht werden. Nicht in die Hefte, sondern auf Kostüme schrie-ben die Kinder falsche Wörter und Rechen-aufgaben. Am 22. Februar war es endlich soweit: Beim diesjährigen Veedelszoch zogen etwa 50 Fehlerteufel unserer Schule Kamelle werfend und mit lautem Helau durch die Straßen Mörsenbroichs. Bei der Kostümprämierung belegte die Gruppe einen teuflisch guten 2. Platz. Ein großes Dankeschön an alle Eltern, die unsere Teil-nahme in vielfältiger Weise unterstützten sowie an die großzügigen Sponsoren des Wurfmaterials: Air Berlin, ARAG, Rheinische Post, Westdeutsche Zeitung, Tedi und Mörsenbroicher Bürgerverein.

Mörsenbroicher Veedelszoch am 3.2.2008 mit Beteiligung der St.-Franziskus-Schule  

Etwa 50 Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen verkleideten sich zum Thema Mülltrennung entweder als „gelber Sack“, Papier- oder Restmülltonne.

Der Spaß begann bereits beim Basteln der Kostüme in der Schule. Was in welche Tonne gehört  war meist auf den ersten Blick zu erkennen, hin und wieder wurde aber auch gemeinsam gerätselt, wer sich mit welchem Müll schmücken durfte. Bei den Kopfbedeckungen ließen unsere jungen Narren ihrer Phantasie freien Lauf. Ob aus  Tetrapacks, Yoghurtbechern, Bonbontüten, Müslischachteln oder Kartoffelnetzen, alle waren am Ende perfekt verkleidet.  

 

Schwer beladen mit viel Wurfmaterial machte es allen Teilnehmern riesigen Spaß, etwa 2 Stunden bei strahlendem Sonnenschein mit lauten Helau-Rufen durch die Straßen von Mörsenbroich zu ziehen.  
Herzlichen Dank an Anita Becker, die in diesem Jahr die Verantwortung für die Teilnahme übernahm und alles Notwendige organisierte. Ein großes Dankeschön ebenfalls an alle Eltern, die unsere Teilnahme in vielfältiger Weise unterstützen, sowie an die großzügigen Sponsoren des Wurfmaterials: ARAG, AWISTA, Air Berlin, Rheinische Post, Mörsenbroicher Bürgerverein und Förderverein der St. Franziskus-Schule.

Grundsätzliches über die Elternmitwirkung

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert. Wie Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung (§§ 62 ff. SchulG).

Ein umfassendes Informationsangebot für Eltern gibt es im Internet unter www.bildungsportal.nrw.de. Dort können auch Broschüren zu einzelnen Fragen von Bildung und Erziehung bestellt oder heruntergeladen werden.

Im folgenden noch eine kurze Beschreibung der drei wesentlichen Eltern-Mitwirkungs-Gremien unserer Schule (Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz).

Die Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft trifft sich in der Regel in jedem Halbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten. Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählt sie aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein:

  • Hausaufgaben
  • Leistungsüberprüfungen
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule
  • Anregungen zur Einführung von Lernmitteln
  • Erziehungsschwierigkeiten.

Die Klassenpflegschaft kann bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten helfen, diese begleiten und sich an Klassen- und Schulfesten beteiligen. Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen.

Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten, damit sie die Grundzüge ihres Unterrichts und ihrer pädagogischen Arbeit erläutern.

Die Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und deren Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung  fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Eltern können auch unter sich über die Bildungs- und Erziehungsarbeit beraten.

Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz. Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Es gibt kein imperatives Mandat. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen in der Schulkonferenz die Interessen der Eltern berücksichtigen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft, die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz an unserer Schule besteht aus 12 Mitgliedern und setzt sich zu gleichen Teilen aus Eltern- und Lehrervertretern zusammen.

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.

Der vom Gesetzgeber vorgegebene Aufgabenkatalog umfasst u.a. folgende Angelegenheiten:

  • Schulprogramm
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
  • Organisation der Schuleingangsphase
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
  • Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring
  • Schulhaushalt
Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter als Mitglied der Schulkonferenz, aber ohne Anrechnung auf die Lehrervertretung und damit grundsätzlich ohne Stimmrecht. Lediglich bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag.